Wenn ein Pflegebedürftiger zu Hause betreut wird, stehen ihm nicht nur Leistungen für die persönliche Pflege zur Verfügung, sondern auch Pflegeleistungen für die Reinigung und Organisation seines Haushalts.
Die hauswirtschaftliche Versorgung stellt eine Ergänzung zur Grundpflege und häuslichen Krankenpflege dar.
Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass die Grundpflege nicht unmittelbar mit der hauswirtschaftlichen Versorgung in Verbindung steht.
In den eigenen vier Wänden gibt es täglich anfallende Hausarbeiten wie das Entsorgen des Mülls, das Spülen des Geschirrs, Ankleiden, Putzen, Einkaufen und vieles mehr.
Für Personen, die körperlich und geistig gesund sind, ist die Bewältigung dieser täglichen Aufgaben normalerweise unproblematisch.
Bei Menschen, die aufgrund von Krankheit, altersbedingten Einschränkungen oder Demenz pflegebedürftig werden, gestaltet sich das eigenständige Instandhalten des Haushalts in der Regel schwierig.
In solchen Situationen kann die hauswirtschaftliche Versorgung als Teil der Pflegeleistungen bei den Kranken- und Pflegekassen beantragt werden.
Die hauswirtschaftliche Versorgung umfasst alle Tätigkeiten, die für die Haushaltsführung und Pflege notwendig sind, wenn die betroffene Person nicht mehr in der Lage ist, die täglichen Aufgaben selbst zu bewältigen.
Es gibt eine Unterscheidung zwischen kleiner und großer hauswirtschaftlicher Versorgung.
Die kleine hauswirtschaftliche Versorgung kann einmal täglich in Anspruch genommen werden und beinhaltet die Reinigung des unmittelbaren Lebensumfelds in Verbindung mit der pflegerischen Versorgung.
Bei der großen hauswirtschaftlichen Versorgung besteht Anspruch auf eine Versorgung zweimal pro Woche.
Als pflegebedürftige Person hat man Anspruch auf einen Pflegegrad, der verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung gewährt. Die Höhe der Leistungen steigt mit dem Pflegegrad.
Daher ist die Beantragung eines Pflegegrades von großer Bedeutung. Leider werden viele Anträge abgelehnt, was jedoch nicht notwendigerweise der Fall sein muss.
Gerne unterstützen wir Sie bei Ihrem Antrag. Nach Erhalt eines Pflegegrades tritt in der Regel die Pflegekasse in Kraft und finanziert eine hauswirtschaftliche Hilfe.
Neben dem Pflegegeld kann eine pflegebedürftige Person zusätzlich 125€ monatlich als Entlastungsleistung erhalten. Dieser Betrag kann für die hauswirtschaftliche Versorgung genutzt werden.
✓ Reinigen der Wohnung
✓ Unterstützen beim Einkaufen
✓ Besorgung von Medikamenten und Hilfsmitteln
✓ Zubereitung von Mahlzeiten
✓ Wechseln und Waschen der Wäsche
Unsere Beratungen sind kostenfrei und unverbindlich
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